Praxisanleitung in der generalistischen Pflegeausbildung

Aufbau und Konzept
Zu den Aufgaben von Praxisanleitern gehören u. a. folgende Tätigkeiten:
Auf Grundlage des Ausbildungsplans Arbeitsaufgaben auswählen und eigenständig Arbeitsabläufe gestalten.
Auszubildende und Studierende gezielt sowie fachgerecht bei der Ausführung der Aufgaben anleiten. Hierzu gehören Vor- und Nachgespräche, Auswertung und Dokumentation.
Kompetenzen fördern und Methoden vermitteln, die zum selbstorganisierten Lernen befähigen.
Auszubildende und Studierende zum Führen des Ausbildungsnachweises anhalten.
Leistungsnachweis
Schriftliche Prüfung
Zulassungsvoraussetzungen
Pflegefachfrau/-mann; Altenpfleger/-in; Gesundheits- und Krankenpfleger/-in; Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in; Operations- und anästhesietechnische Assistent/in; Notfallsanitäter/in; Hebammen und Entbindungspfleger
Mindestens ein Jahr Berufserfahrung in einem der oben genannten Berufe
Zeitplan
Die Qualifizierung ist berufsbegleitend und umfasst 300 Stunden theoretischen Unterricht (à 45 Minuten) inklusive 16 Stunden Hospitation. Die staatlich anerkannte Weiterbildung wird gemäß der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) durchgeführt.
29. – 31.03.2023
17. – 18.04.2023
11. – 12.05.2023
26. – 27.06.2023
05. – 07.07.2023
24. – 27.07.2023
12. – 15.09.2023
04. – 05.10.2023
12. – 13.10.2023
24. – 25.10.2023
23. – 24.11.2023 Prüfung
Gebühren
2400 € zzgl. 100 € Verwaltungs- und Prüfungsgebühr