Praxisanleitung nach AVPfleWoqG (Beginn Oktober 2027)
| Die berufsbegleitende Bildungsmaßnahme umfasst 252 Unterrichtsstunden (eine theoretische Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten), wovon 238 Unterrichtsstunden in Präsenz an der Bayerischen Pflegeakademie stattfinden und 14 Unterrichtsstunden in Form von selbstorganisiertem Lernen erfolgen. Zudem sind 16 Stunden Hospitation sowie 32 Stunden für die Planung und Durchführung eines Ausbildungsprojekts und die Erstellung des Projektberichts zu absolvieren. Die Weiterbildung umfasst somit insgesamt die gesetzlich vorgegebenen 300 Stunden. Die staatlich anerkannte Weiterbildung wird gemäß der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) durchgeführt. Zulassungsvoraussetzungen:
Auf Antrag der Weiterbildungseinrichtung kann die zuständige Behörde andere Berufsgruppen zur Weiterbildung zulassen, wenn für diese Personen vergleichbare Qualifikationen nachgewiesen werden können.
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